Art1 BeobachtungSicherheit: niedrigbesonders geschützt
Steinpilz
Boletus edulis
Schutz & Bestand
Achtung: Naturschutz
Diese Art steht unter Naturschutz. Anschauen und bestaunen: ja! Pflücken, ausgraben oder mitnehmen: bitte nicht — wir lassen die Natur, wie sie ist.
besonders geschützt
Besonders geschützt — Sammeln nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf.
Quellen: IUCN Red List, Rote Liste Deutschland (BfN), BNatSchG/BArtSchV. Angaben kuratiert, ohne Gewähr und regional ggf. abweichend — maßgeblich sind BfN/WISIA und die geltenden Gesetze. Kein Rechtsrat.

